Die organoleptischen Kontrollen wurden gemäss dem Leistungsauftrag zwischen dem Staat Wallis und dem Branchenverband der Walliser Weine (BWW) durchgeführt.
Entnahme von 120 Proben, davon 45 in Verbrauchermärkten.
12. November 2024
Degustation im Rathaus Siders in Zusammenarbeit mit VINEA
15 Verkoster:innen anwesend, d.h. drei fünfköpfige Unterkommissionen:
104 angenommen
87 %
11 mit Anmerkungen angenommen (gemeldet)
9 %
5 abgelehnt
4 %
17. Dezember 2024
Einsprachesitzung
Nach Ablauf der gesetzlichen 30-Tage-Frist waren drei der fünf Weine, die bei der Degustation am 12. November 2024 abgelehnt wurden, Gegenstand einer Einsprache.
Die beiden Weine, die nicht Gegenstand einer Einsprache waren, wurden als VDT oder VDP deklassiert.
Die drei Weine, die Gegenstand einer Einsprache waren, wurden von der Einsprachekommission am 17. Dezember 2024 in der Mehrzweckhalle der WLK in Conthey mit technischer Unterstützung von Vinea erneut degustiert.
Eine Jury aus vier Verkoster:innen unter dem Vorsitz der kantonalen Önologin hat die drei abgelehnten Weine und vier Kontrollweine degustiert.
Die Einsprachekommission hat die drei abgelehnten Weine angenommen. Folglich wurden die nach der Degustation vom 12. November erlassenen Deklassierungsentscheide aufgehoben.
Das Pflichtenheft der zertifizierten Weine der Marke Wallis (MW) wurde 2024 aktualisiert, um mehr Produzent:innen zu ermöglichen, das Lastenheft zu übernehmen und die Gemeinschaft der Marke Wallis zu vergrössern. Die Form wurde überarbeitet, ohne die Anforderungen zu beschneiden und ohne das Ziel für 2019 – d. h. die Branche im Hinblick auf die Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Soziales und Erbe zu einen – aus den Augen zu verlieren.
Wichtigste Änderungen am Pflichtenheft :
Das evolutive System des Verfahrens der Auswahl eines Sterns pro Jahr wurde abgeschafft. Die Massnahmen (nahezu identisch mit der Version von 2019) werden zu Beginn des Verfahrens eingeleitet und dauerhaft durchgeführt.
Die Rückstandsanalysen sind für biozertifizierte Kellereien nicht mehr obligatorisch. Gleichwohl sind sie weiterhin alle drei Jahre möglich. Für nicht zertifizierte Kellereien (Bio-Parzellen) sind die Rückstandsanalysen alle drei Jahre nach wie vor Pflicht.
Die Degustation vor der Flaschenabfüllung wird abgeschafft. Die Weine der Marke Wallis werden seit 2024 über organoleptische Standardkontrollen von AOC Valais gemäss denselben Kriterien kontrolliert. Ein Wein kann ab seiner Flaschenabfüllung das MVS-Qualitätszeichen erhalten. Erhält ein Wein weniger als 70 Punkte, wird er deklassiert. Folglich kann der jeweilige Jahrgang weder das Gütesiegel AOC (kontrollierte Ursprungsbezeichnung) noch das MVS-Gütesiegel erhalten.
Die von der Marke Wallis beauftragte OIC (Organisme Intercantonal de Certification Sàrl) führt alle drei Jahre die Kontrolle des Pflichtenhefts durch. So wurde eine Einigung mit Bio Inspecta erzielt, um die Kontrollen zu koppeln und damit den Verwaltungsaufwand der Produzent:innen zu verringern.
Das Hinzufügen, Verschneiden und Zusammenstellen von Jahrgängen entspricht ab dem Jahrgang 2023 den Normen von AOC Valais. Zu beachten ist, dass zuvor für technische Zwecke bei der Weinbereitung maximal 2% erlaubt waren.
2024 : Fünftes Jahr der Weine der Marke Wallis
18 Kellereien nehmen am Vorhaben teil
51 zertifizierte Weine
Kommunikation
Valais/Wallis Promotion ist für die Verwertung der Produkte mit dem Gütesiegel Marke Wallis zuständig.
Wie jedes Jahr hat Swiss Wine Valais eine groß angelegte Kontrollaktion im gesamten Walliser Rebbau durchgeführt. Diese Kontrollen fanden vom 5. bis 9. August 2024 statt und zielen darauf ab, die Qualität und Konformität der weinbaulichen Praktiken sicherzustellen, wobei der besondere klimatische und gesundheitliche Kontext des Jahres berücksichtigt wird. Die Ausgabe 2024 zeichnete sich durch eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber den Schäden durch Falschen Mehltau (Peronospora) und Echten Mehltau (Oidium) aus – im Geist des Dialogs und des Respekts für die geleistete Arbeit der Winzer. Parallel dazu wurde eine spezifische Kontrolle auf den Grand Cru-Parzellen durchgeführt, um die Kohärenz und Strenge zu gewährleisten, die für diese Spitzenbezeichnungen erwartet werden.
Kontext 2024
Die Witterungsverhältnisse im Frühjahr und zum Sommeranfang zwangen die Winzer:innen zu besonders aufwändigen Massnahmen, um die Walliser Rebberge zu schützen. Angesichts der besonders komplexen Klima- und Pflanzenschutzbedingungen werden die Schäden durch falschen und echten Mehltau bei den Kontrollen anhand von Stichproben beurteilt. Um die Arbeit der Winzer:innen nicht abzustrafen, wird dieses Jahr kein Schreiben über Nichtkonformität infolge von Schädlingsbefall (falscher Mehltau oder echter Mehltau) versendet.
5
5
Werktage
291.50
291.50
Arbeitsstunden
7
7
Verpflichtete Kontrolleure
37
37
Weinbaugemeinden des Kantons Wallis wurden überprüft
11’788 Parzellen wurden kontrolliert
16 Parzellen waren Gegenstand eines Nichtkonformitäts-Vermerks aufgrund von Überladung
762 Parzellen waren zwar Gegenstand einer Feststellung von falschem Mehltau, echtem Mehltau oder unzureichender Blattoberfläche, erhielten jedoch dieses Jahr keinen Nichtkonformitäts-Vermerk
1 Parzelle im Bau
42 Parzellen nicht bewirtschaftet
55 Parzellen in Bepflanzung
Von den 16 mangelhaften Parzellen war keine Parzelle Gegenstand einer Anfechtung des Deklassierungsentscheids.
Von den 16 mangelhaften Parzellen wurde eine vom Betreiber freiwillig deklassiert und mit Blick auf weitere Massnahmen dem Amt für Rebbau und Wein gemeldet. Die anderen Parzellen wurden an die Anforderungen angepasst.
Bezüglich der Schätzung der Schäden durch falschen Mehltau und echten Mehltau:
Es wurden 657 Parzellen mit Befall durch falschen Mehltau in 36 Gemeinden registriert:
Bei 477 Parzellen werden die Schäden auf weniger als 50% des bei Feststellung an der Rebe bestehenden Besatzes geschätzt.
Bei 180 Parzellen werden die Schäden auf über 50% beziffert.
Es wurden 101 Parzellen mit Befall durch echten Mehltau in 22 Gemeinden registriert:
Bei 67 Parzellen werden die Schäden auf weniger als 50% des bei Feststellung an der Rebe bestehenden Besatzes geschätzt.
Bei 34 Parzellen werden die Schäden auf über 50% beziffert.
Kontrolle und Nachverfolgung der Grand Cru-Parzellen
Laut Informationen der kommunalen Kommission schliesst der BWW die Kontrolle der als Grand Cru registrierten Parzellen in die Qualitätskontrolle der Rebe ein.
Eine Kontrolle der als Grand Cru registrierten Parzellen wird auf Grundlage der Verfahren für Rebbergkontrollen 2024 durchgeführt.
Betroffene Gemeinden: Chamoson, Conthey, Lens, Leytron, Noble-Contrée, Saillon, Saint-Léonard, Salgesch, Sitten und Vétroz waren Gegenstand einer Kontrolle des BWW vom 5. bis 9. August 2024.
328 vom BWW kontrollierte Parzellen :
6 Parzellen waren Gegenstand eines Nichtkonformitäts-Vermerks aufgrund von Überladung.
21 Parzellen waren Gegenstand eines Nichtkonformitäts-Vermerks aufgrund von falschem Mehltau.
6 Parzellen waren Gegenstand eines Nichtkonformitäts-Vermerks aufgrund von echtem Mehltau.
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