Änderung der Zuteilung des Einfuhrkontingents
Nach dem eidgenössischen Runden Tisch wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um einen Mechanismus vorzuschlagen, mit dem sich die Vorschriften für die Einfuhr ausländischer Weine rasch ändern lassen.
Der Vorschlag, das Kontingentvolumen zu ändern, wurde verworfen, da hierzu die WTO-Übereinkommen neu verhandelt werden müssten, was nicht innerhalb einer zumutbaren Frist möglich ist.
Da die Art der Kontingentzuteilung der Zuständigkeit des Bundesrats unterliegt, schlägt die Arbeitsgruppe vor, von einer Zuteilung nach dem Windhundverfahren zu einem Zuteilungssystem überzugehen, das sich nach der Schweizer Inlandleistung richtet.
Diese neue Kontingentzuteilung würde den Schweizer Produzent:innen zum Vorteil gereichen und Anreize schaffen, Schweizer Weine zu fördern, und ein besseres Gleichgewicht zwischen importierten und heimischen Weinen ermöglichen.
Wenn wir unseren Produzent:innen wieder Marktmacht geben, steigt die Rentabilität, und der Fortbestand unseres Weinsektors wird gesichert.
Schutzklausel zur vorübergehenden Beschränkung von Einfuhren
Im Herbst prüfte das Wallis ebenfalls die Möglichkeit, die Mengen importierter Weine im Schnellverfahren durch Aktivierung einer Schutzklausel zur Beschränkung von Einfuhren zu ändern.
Durch ein vielversprechendes Rechtsgutachten, das vom Weinbauverband, der Landwirtschaftskammer und dem Schweizer Bauernverband finanziert wurde, wurde uns bewusst, dass die damaligen Unterhändler – trotz der Stellungnahmen der Branche – keinerlei Schutzmassnahmen für den Fall eines Zusammenbruchs des Inlandsmarkts vorgesehen hatten. Folglich ist es nicht möglich, eine Schutzklausel zu aktivieren.
Klimareserve
2026 geht die Schaffung der bundesgesetzlichen Grundlagen, die den Kantonen das Anlegen einer Klimareserve erlauben, in die Endphase. Nach der positiven Stellungnahme des Staatsrats 2024 befasste sich eine Arbeitsgruppe mit einem Gesetzesvorschlag. Der neue Artikel 64a des Bundesgesetzes über Landwirtschaft wurde im Sommer 2025 in die Vernehmlassung gegeben. Die Änderung des Gesetzes wurde von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats gebilligt. Der nächste Schritt umfasst die Beratung im Plenum in der Frühjahrssession 2026.