Kontext 2025
Besonderes Augenmerk gilt der Kontrolle von Parzellen, die entweder schlecht gepflegt wurden oder verwilderten. Parzellen, die nach der ersten Kontrolle als schlecht gepflegt eingestuft wurden, durchliefen eine zweite Kontrolle. Bestätigte sich die Nichtkonformität, wurden die Parzellen zwecks weiterer Massnahmen dem Kantonalen Amt für Rebbau und Wein (OVVin) gemeldet.
12’612 Parzellen wurden kontrolliert
- 25 Parzellen waren Gegenstand eines Nichtkonformitäts-Vermerks aufgrund von Überladung
- 8 Parzellen waren Gegenstand eines Vermerks aufgrund von falschem Mehltau, echtem Mehltau oder unzureichender Blattoberfläche
- 22 Parzellen nicht bewirtschaftet
- 16 Parzellen nicht geschnitten
- 86 Parzellen in Bepflanzung
- 1 Parzelle im Bau
Von den 25 aufgrund von Überladung mangelhaften Parzellen:
- wurden 5 Parzellen vom Betreiber freiwillig deklassiert und mit Blick auf weitere Massnahmen dem Amt für Rebbau und Wein gemeldet.
Kontrolle und Nachverfolgung der Grand Cru-Parzellen
Laut Informationen der kommunalen Kommission schliesst der BWW die Kontrolle der als Grand Cru registrierten Parzellen in die Qualitätskontrolle der Rebe ein.
Eine Kontrolle der als Grand Cru registrierten Parzellen wird auf Grundlage der Verfahren für Rebbergkontrollen 2025 durchgeführt.
Betroffene Gemeinden: Chamoson, Conthey, Crans-Montana, Lens, Leytron, Noble-Contrée, Saillon, Saint-Léonard, Salgesch, Sitten und Vétroz waren Gegenstand einer Kontrolle des BWW vom 4. bis 8. August 2025.
Von den 277 vom BWW kontrollierten Parzellen:
- waren 3 Parzellen Gegenstand eines Nichtkonformitäts-Vermerks aufgrund von Überladung.
- Keine Parzelle war Gegenstand eines Nichtkonformitäts-Vermerks aufgrund von Rebenmehltau oder Mehltau.










